Sozial hoch 3
Hilfe für Familien
Logo „Kein Raum für Missbrauch“

Haltung von Sozial hoch 3

Als Teilbetrieb der KJSH Stiftung mit differenzierten Angeboten für Kinder und Jugendliche, Familien und Erwachsene legen wir großen Wert auf die Einhaltung unserer Handlungsgrundsätze, die in Form eines Leitbildes und der Grundprinzipien der Arbeit festgeschrieben sind. Beides gilt für alle Personen, die bei Sozial hoch 3 beschäftigt sind. Von allen Mitarbeiter:innen unserer Einrichtungen werden bei Neueinstellung und in der Folge alle drei Jahre erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt.

Der Respekt vor der Individualität und Würde und die Achtung des Rechtes auf Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen bestimmt unser alltägliches Handeln.

Antidemokratischen Tendenzen und jeglicher Form der Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Religion, persönlicher Eigenschaften oder Neigungen wirken wir entgegen. Der Schutz unserer Adressat:innen vor Gewalt ist uns ein zentrales Anliegen.

Kinderrechte

Jedes aufgenommene Kind bzw. alle Jugendlichen erhalten einen Rechtekatalog. In diesem Rechtekatalog, der mit Kindern und Erziehern gemeinsam entwickelt wurde, sind alle Rechte des Kindes aufgeführt. Diese werden von den pädagogischen Fachkräften altersentsprechend erklärt. Der Rechtekatalog geht in das Eigentum des Kindes bzw. der Jugendlichen über.

 

Partizipation/Beteiligung

Wohngruppenbesprechungen

In den Wohngruppen werden mindestens einmal im Monat Wohngruppenbesprechungen durchgeführt. An diesen Besprechungen nehmen alle jungen Menschen sowie die pädagogischen Fachkräfte teil. Alle Themen, welche den jungen Menschen wichtig sind, sollen dort angesprochen werden können.

Die Beteiligung von Kindern sehen wir als wichtig, um die Kinder zu selbstbewussten Persönlichkeiten zu erziehen. Wir ermutigen die Kinder, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äußern und zu zeigen. Wir hören sie an und nehmen die Kinder ernst.

Kinder- und Jugendlichengremium „Kindersprecherrat“

Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich im Kinder- und Jugendlichengremium „Kindersprecherrat“ zu beteiligen. In diesem Gremium treffen sie sich mehrmals im Jahr gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften, die sich besonders zum Thema „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ weitergebildet haben. Der „Kindersprecherrat“ setzt sich für die Bedürfnisse der Kinder oder Jugendlichen im Träger ein. In diesem Rahmen stellen die Kinder und erwachsenen Mitglieder des Kindersprecherrates vertrauliche Ansprechpartner:innen für die Kinder der Wohngruppen dar. Über ein Notfalltelefon sind sie jederzeit erreichbar.

Beschwerdemanagement

Im Rahmen unseres Beschwerdemanagements wurden verschiedene Wege entsprechend der unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder geschaffen, damit diese sich beschweren können. Zu Beginn der Hilfe bekommen die Kinder ein Begrüßungspaket, welches die Daten der Kontaktpersonen für Beschwerden sowie einfache Postkarten für jüngere sowie Beschwerdeformulare und Briefumschläge für ältere Kinder enthält. Weiterhin wird die aktive Teilnahme des Kindes oder Jugendlichen an der Hilfekonferenz gestaltet.

Vertrauenspersonen

Als weitere Beschwerdeinstanz werden regional durch den Träger Vertrauenspersonen für die Kinder und Jugendlichen vorgehalten. Diese stellen sich in den Wohngruppen bei Neuaufnahmen und bei Wechsel der Vertrauensperson vor und sind postalisch und telefonisch erreichbar. Hier liegt die Hauptaufgabe der Vertrauensperson darin, für im Betreuungsprozess auftretende Probleme der jungen Menschen, von denen diese glauben, dass sie mit ihren persönlichen Betreuer:innen und Bezugspersonen nicht zu klären sind, ein „offenes Ohr“ zu haben.

 

Weitere Hilfsangebote und Kooperationspartner

EFB-Sozial hoch 3

Jugendnotmail

Kinder- und Jugendhilfe Landesrat Brandenburg

Boje e.V.

 

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Sozialtherapeutisches Institut Berlin-Brandenburg e.V.

Strohhalm e.V.

Weisser Ring