Sozial hoch 3
Hilfe für Familien
Logo „Kein Raum für Missbrauch“

So helfen wir

Unser Betreutes Einzelwohnen nach § 27 SGB VIII i. V. m. §§ 34, 35 und 41 SGB VIII beherbergt Jugendliche ab 16 Jahren im trägereigenen Wohnraum.

Die pädagogische Betreuung

Unsere Fachkräfte unterstützen durch Anleitung je nach Bedarf in den Bereichen Haushaltsführung Einkauf, Umgang mit Geld, Behördengänge, Schul- und Ausbildungsangelegenheiten. Sie sind Ansprechpartner für den Jugendlichen und leisten ausschließlich Hilfe zur Selbsthilfe. Den übrigen Alltag gestalten die Jugendlichen allein, bis sie schließlich bereit sind, die komplette Verantwortung für sich und die zuvor erprobten Lebensanforderungen zu übernehmen.

Unser Ziel

Wir verstehen diese Form der Hilfe als eine Übergangshilfe zur vollständigen Selbstständigkeit. Im Fokus steht die gelungene Starthilfe in ein selbstständiges Leben der Jugendlichen.